EUGH-Urteil zu CRISPR/CAS – Ohne Ausnahme Gentechnik!


EUGH-Urteil zu CRISPR/CAS – Ohne Ausnahme Gentechnik!

 

Neues Gentechnik-Urteil:Heute hat der EuGH entschieden, dass Organismen, die mithilfe von Mutagenese verändert wurden, als genetisch veränderte Organismen gelten. 

Der Einsatz neuer gentechnischer Verfahren wie CRISPR/Cas fällt ohne Ausnahme unter das EU-Gentechnikrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit der Argumentation von Bio- und Umweltverbänden Recht gegeben. Begründet haben die Richter ihre Entscheidung mit dem Vorsorgeprinzip.

Zu entscheiden hatten die Richter die Frage, ob Pflanzen und Tiere, deren Erbgut mit Hilfe von Gentechnik-Scheren wie CRISPR/Cas verändert wurde, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne des EU-Gentechnikrechts gelten. Und zwar dann, wenn dabei kein fremdes Erbgut eingefügt sondern nur die vorhandene DNA verändert wird. Mutagenese ist der Fachbegriff dafür und der EuGH hat entschieden: „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen“. Ausgenommen davon seien nur Mutagenese-Verfahren „die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten.“ Gemeint ist damit die in der herkömmlichen Züchtung angewandte Methode, durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen im Saatgut hervorzurufen und mit dabei zufällig entstandenen positiven Eigenschaften weiter zu züchten.

„Risiken von Mutagenese entsprechen denen der klassischen Gentechnik“

Im Hinblick auf Mutagenese durch neue Verfahren wie CRISPR/Cas argumentierten die Richter so: „Die mit dem Einsatz dieser Verfahren verbundenen Risiken könnten sich als ebenso groß erweisen wie die mit der klassischen Gentechnik verbundenen Risiken. Durch die neuen Verfahren würden genetisch veränderter Sorten „in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß“ erzeugt als durch die Züchtung mit den altbekannten Mutagenese-Verfahren. Würde man die neuen Mutagenese-Verfahren aus dem Anwendungsbereich des EU-Gentechnikrechts ausklammern, könnten mögliche schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht verhindert werden. Dies jedoch laufe dem Vorsorgeprinzip zuwider. Folglich muss die GVO-Richtlinie bei neuen gentechnischen Verfahren angewandt werden.

Bio- und Umweltverbände loben das Gentechnik-Urteil des EuGH

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zeigte sich erleichtert und lobte den EuGH dafür, dass er das Vorsorgeprinzip gestärkt und es klar vor die Profitinteressen der Gentechnik-Konzern gestellt habe. Hubert Weiger, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND, sagte: „Das Gericht hat klargestellt, dass künstlich erzeugte Organismen nicht ungeprüft als großes Freilandexperiment in die Umwelt gelangen und den Verbrauchern untergejubelt werden dürfen.“ Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) sprach von einem wegweisenden und klugen Urteil, das Umwelt und Verbraucher zu Gewinnern mache. Der Bio-Dachverband BÖLW sieht jetzt die Bundesregeirung am Zug. Sie müsse „gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken vollumfänglich umgesetzt werden.“ Bundesministerin Julia Klöckner müsse in Berlin und in Brüssel darauf dringen, dass die Unternehmen verpflichtet werden, für Verfahren wie CRISPR/Cas Referenzmaterial und Nachweisverfahren zu liefern.

Das Urteil des EuGH

Quelle: Artikel v. 25.07.18 von Leo Frühschütz aus der bio-markt.info

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